Absicherung für Ihrer Angehörigen.
Leistungsüberblick:
Bei einem Todesfall in den ersten 9 Monaten werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Vom
10. bis 18. Monat ist unsere Leistung gestaffelt. Ab dem 19. Monat zahlen wir die volle Todesfallsumme. Bei Zahlung eines Einmalbeitrags erhalten Sie die vereinbarte Todesfallsumme bereits ab dem 7. Monat. Bei Unfalltod wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt – schon ab dem ersten Versicherungstag.
Sie bestimmen die Bezugsberechtigten
Wer die Leistung aus Ihrer Bestattungsvorsorge erhalten soll, bestimmen Sie selbst. Zum Beispiel: