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Kundenmagazin 2023/06

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

    Juni 2023

 

 


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Josef Kimmig
F B V - Partner

In den Locherlen 22
77794 Lautenbach

07802/9838742
josef.kimmig(at)fbv.de


Wenn das Erwerbsleben auf der Kippe steht

Arbeitskraft

Geht es um den Schutz des Autos, die Sicherheit der Kinder oder Schutzmaßnahmen für hochwertige Smartphones akzeptieren wir wenig Kompromisse. Vollkasko, zertifizierte Kindersitze, Schutzfolien und Handyversicherung gehören selbstverständlich zum Safety-Paket dazu und packen unsere sichtbaren Besitztümer „in Watte“. Ein anderer, „unsichtbarer“ Vermögenswert löst nur selten diesen Schutzinstinkt aus. Dabei ist er einmalig und bei Verlust selten reparabel. Die Rede ist von der eigenen Arbeitskraft – der Motor unseres Lebensstandards.

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Jeden vierten Erwerbstätigen trifft es – aufgrund von Krankheit oder Unfall kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden und das Einkommen bleibt aus.

BU-Schutz nimmt finanzielle Last

Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, den eigenen Beruf auszuüben und muss sich mit einer völlig neuen Situation auseinandersetzen. Der emotionale Stress wird noch verstärkt, wenn man gleichzeitig auch noch finanzielle Sorgen hat. In solchen Fällen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine enorme Hilfe sein und für ein Stück mehr Sicherheit und Stabilität sorgen.

Sie bietet im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Zahlung, um den Verdienstausfall auszugleichen. Diese Zahlung wird solange geleistet, bis entweder die Berufsunfähigkeit behoben ist oder die vereinbarte Versicherungsdauer endet. Die genauen Leistungen und Bedingungen variieren dabei von Versicherer zu Versicherer, jedoch gibt es einige wichtige Punkte, auf die man achten sollte:

  • Definition „BU“: Bei den meisten Versicherern gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann.
  • Versicherungsdauer: Der BU-Vertrag läuft im Idealfall bis zum Rentenbeginn, damit keine Einkommenslücke entsteht.
  • BU-Rente: Die Höhe der BU-Rente sollte in der Regel mindestens 60-70% des aktuellen Nettoeinkommens des Versicherten betragen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Dynamik-Option: Eine Dynamik der BU-Rente stellt sicher, dass die Absicherung an die Inflation angepasst wird und die Kaufkraft erhalten bleibt.
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung. So kann der Versicherte nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er vielleicht gar nicht ausüben kann oder möchte.

Alternativen, falls BU-Schutz nicht möglich ist

Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, Vorerkrankungen, eines erhöhten Berufsrisikos oder eines geringeren Budgets ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für manche Menschen nicht möglich oder nicht sinnvoll. Am Markt haben sich jedoch viele Alternativen etabliert, um mehr Menschen eine Absicherung ihres Einkommens zu ermöglichen. So zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung.

Letztere ist ein noch relativ junges Produkt und leistet im Falle des Verlusts bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Greifen eine monatliche Rente. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steht hier nicht die Ausübung eines bestimmten Berufs im Vordergrund, sondern die Beeinträchtigung von grundlegenden Fähigkeiten, die für eine selbständige Lebensführung notwendig sind. Ob der Beruf damit noch ausgeübt werden kann oder möchte, ist irrelevant – die Leistungen gibt es unabhängig davon.

Die Grundfähigkeitsversicherung kann daher eine Option für Menschen sein, die aufgrund ihres Berufs oder ihrer Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch für Menschen, die in Berufen arbeiten, die nicht als besonders risikoreich gelten, aber dennoch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung erleiden können, kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein.


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Haftpflichtschutz für die ganze Familie

Privathaftpflichtversicherung

„Eltern haften für ihre Kinder“. Dieser Spruch prangt nicht nur an vielen Baustellenschildern, sondern schwebt auch permanent über Familien. Denn Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich, auch – oder vor allem – dann, wenn der Nachwuchs einem Dritten einen Schaden zufügt. Dann ist die private Haftpflichtversicherung (PHV) der Eltern gefordert, vorausgesetzt sie umfasst die gesamte Familie.

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Wichtige Fragen zur Familien-PHV

Sind Kinder automatisch in der PHV der Eltern mitversichert?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern einen Familien- oder Partnertarif abgeschlossen haben. Wird beispielsweise ein früherer Singletarif mit in die Partnerschaft über- und weitergeführt und nicht angepasst, sind nachfolgende Kinder darin nicht mitversichert. Werdende Eltern sollten daher ihren Tarif umstellen und ihren Versicherer über den Nachwuchs informieren.

Was bedeutet „deliktunfähig“ im Zusammenhang mit der PHV?

Bis zum 7. Geburtstag gelten Kinder als „deliktunfähig“, wodurch sie prinzipiell nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. Im Straßenverkehr liegt diese Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Jedoch nur bei fließendem Verkehr. Bei ruhendem Verkehr (z.B. Schäden an parkenden Autos) gilt die Deliktunfähigkeit nur bis zum 7. Lebensjahr.

Trotz dieses gesetzlichen Rahmens sollten Eltern von Kleinkindern (unter 7 Jahren) das Thema nicht ausklammern. Ärgerlich ist es, wenn der Sprössling zum Beispiel beim Besuch bei Freunden, die teure Bodenvase umstößt, die Tischdecke samt Kaffeeservice abräumt oder die Wand im Flur als Maltafel entdeckt. Rein rechtlich müssten die Eltern für den Schaden nicht aufkommen, im Sinne der Freundschaft in den meisten Fällen wahrscheinlich schon. Hier helfen PHV-Verträge, die auch Schäden durch „deliktunfähige“ Kinder abdecken. Gerade für junge Eltern ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Bis zu welchem Alter können Kinder mitversichert werden?

In den meisten Fällen sind unverheiratete Kinder mitversichert, solange sie bei den Eltern wohnen. Ist das Kind ausgezogen, befindet sich aber noch im ersten Ausbildungsweg (Beruf, Studium) oder macht ein FSJ, so bleibt es im Vertrag der Eltern in der Regel mitversichert. Einige Versicherer erweitern den Schutz auch auf den zweiten Ausbildungsweg oder eine weiterführende Ausbildung. Wiederum andere beschränken das Alter, zum Beispiel bis maximal 25 Jahre. Der Familienschutz erlischt definitiv, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt und einem Beruf nachgeht oder heiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebt.

Haftpflichtversicherung auf einen Blick

Verträge regelmäßig überprüfen

Nicht nur ein Familienzuwachs gibt Anlass bestehende Verträge auf ihren Leistungsumfang regelmäßig prüfen zu lassen. Die Anbieter verbessern stetig ihre Bedingungen und erweitern durch Innovationen ihre Leistungspakete. Auch bei veränderten Lebenssituationen (Familiengründung, Scheidung, Berufswechsel, neues Hobby) ist eine Überprüfung ratsam, damit der aktuelle Schutz stets zum persönlichen Risiko passt.


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Tod & Krankheit?! Machen Sie kein Tabu draus

Patientenvollmacht

Seit Jahresbeginn ist das reformierte Betreuungsgesetz in Kraft. Dadurch kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den Partner Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist. Das erhöht die Selbstbestimmung von rund 1,3 Millionen in Betreuung lebender Menschen.

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Konkret können Ehepartner nun schnell die notwendigen Hilfen in die Wege leiten und in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder bei ärztlichen Eingriffen einwilligen bzw. sie untersagen. Auch dann, wenn zuvor keine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde.

Vor der Gesetzesneuerung ging dies nur, wenn eine entsprechende Verfügung erstellt wurde. Fehlte eine solche Regelung, musste ein gerichtliches Betreuungsverfahren bemüht werden, was alle Beteiligten zusätzlich belastete.

6 Monate Notvertretungsrecht

Dieses Notvertretungsrecht ist jedoch auf sechs Monate beschränkt und soll daher besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden schweren Krankheit Ehepartner entlasten, indem sie auch ohne Vollmacht Entscheidungen für handlungsunfähige Partner treffen können. Wichtig: Wurde in einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht eine andere Person als der Ehepartner als Vertreter benannt, geht diese vor. Auch deshalb zählen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu wichtigen Dokumenten, die in gesunden Zeiten geregelt werden sollten, damit die Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

So bleiben Sie selbstbestimmt und entlasten Ihre Angehörigen:

  • Vorsorgevollmacht – Regelung von Verträgen, Wünsche beim Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten. Bevollmächtigte Person handelt und entscheidet stellvertretend und darf Verträge abschließen.
  • Patientenverfügung – Regelung von ärztlichen Maßnahmen und medizinischer Versorgung, die gewünscht oder abgelehnt werden. Sie ist für Ärzte bindend und kann nicht durch Angehörige aufgehoben oder verändert werden. Eine Anpassung obliegt nur dem Aussteller.
  • Betreuungsverfügung – Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird. Laut Bürgerlichen Gesetzbuch zum Beispiel infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung. Der Betreuer vertritt Sie nur in rechtlichen Angelegenheiten.
  • Testament – Handschriftliches Dokument, das alle Angelegenheiten nach Ihrem Tod regelt. Vor allem die Regelung des eigenen Nachlasses entlastet die Angehörigen in einer für sie emotional meist schweren Zeit, vermeidet Streitigkeiten ums Erbe und erfüllt verbindlich Ihren „letzten Willen“.
  • Risikolebensversicherung – Im Falles des eigenen Todes wird eine festgelegte Versicherungssumme an eine festgelegte Person ausgezahlt. Vor allem für Hauptverdiener ist diese Absicherung empfehlenswert, damit bei einem Schicksalsschlag die Familie finanziell weiter abgesichert ist.
  • Todesfallsummen – In bestimmten Versicherungsverträgen (z.B. Rente, Unfall) lassen sich Todesfallsummen definieren, die an berechtigte Personen ausgezahlt werden. Hier lohnt ein Check der Möglichkeiten und ob die einst festgelegte Person noch „aktuell“ ist. Denn oftmals wird – zum Beispiel im Scheidungsfall – vergessen, dass der/die Ex noch als berechtigte Person in Versicherungsverträgen steht.

Lassen Sie sich nicht unnötig fremdbestimmen

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Geschützt auf hoher See

Bootsversicherung

Wer das Wasser liebt und gern Zeit in der Natur verbringt, kann diese Leidenschaften perfekt mit einer Bootstour kombinieren. Vom Tagesausflug mit dem gemieteten Hausboot auf ruhiger See, über das Cruisen mit der Motoryacht bis hin zum Segeltörn bei Wellengang – für jeden Skipper gibt es das passende „Schiffchen“. Doch das Element „Wasser“ hat seine Tücken, die für Boot und Crew zum Risiko werden können.

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Unvorhersehbare Wetterbedingungen, technische Probleme und menschliches Versagen lassen sich nicht immer vorhersehen oder gar vermeiden. Um Unfällen vorzubeugen und im Schadenfall abgesichert zu sein, sollten Bootsfahrer die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, bevor sie in See stechen.

Schutzpaket für Boots- und Yachteigner

  • Haftpflichtversicherung fürs Boot, die Schäden (Sach, Personen) abdeckt, die das eigene Boot an Dritten verursacht. Wichtig, da Fahrer unbegrenzt und mit ihrem gesamten Vermögen haften
  • Kaskoversicherung für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot, Diebstahl, Kosten einer Wrackbeseitigung, Brand, Blitzschlag, Kentern, Explosion oder höhere Gewalt
  • Insassen-Unfallversicherung schützt Eigner, Gäste & Crew vor finanziellen Folgen bei Unfällen, Invalidität, Tod
  • Rechtsschutzversicherung hilft Ansprüche durchzusetzen (Bußgelder, Unfälle mit schwimmenden Personen, unklare Schuldfrage)
  • Versicherungspflicht – in einigen Ländern (z.B. Kroatien, Italien) sind Bootshaftpflichtversicherungen verpflichtend

Kosten einer Bootsversicherung

Die Kosten einer Bootsversicherung richten sich nach dem Bootstyp (Motor- oder Segelboot, Yacht), dem Baujahr, Motorleistung (bei Motorbooten) und dem gewählten Leistungspaket. Wer sein Boot nur für einen Teil des Jahres per Saisonversicherung absichert, profitiert von Rabatten. Vergleichbar mit einem Saisonkennzeichen beim Kfz kann die Boots- und Yachtversicherung auch nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr abgeschlossen werden. Das reduziert die Versicherungsprämie.


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