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Privat-Haft­pflichtschutz für Eigenheimbesitzer

Sie wohnen in einem Eigenheim - sichert Ihr privater Haft­pflicht-Schutz alle Gefahren ab?

Eine Privathaftpflicht-Versicherung versichert Sie gegen Missgeschicke, d. h. diese übernimmt die Kosten, falls Sie versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügen. Als Immobilienbesitzer sollten Sie jedoch darauf achten, dass Ihr Haft­pflicht-Schutz auch die Gefahren absichert, für die Sie als Immobilienbesitzer haften. Warum? Dies zeigen Ihnen folgende Beispiele.

  • Ihre Photovoltaik-Anlage kann Schäden bei der Einspeisung des Stroms in das Netz des Netzbetreibers verursachen.
  • Haben Sie einen Heizöltank, haften Sie, wenn Öl ins Erdreich sickert und das Grundwasser verschmutzt.
  • Und auch wenn sich Per­sonen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück verletzen, haften Sie als Eigentümer.

Die Privat-Haft­pflicht mit comfort-Schutz sichert diese Risiken ab.

  • Erneuerbare Energien: Photovoltaikanlage inkl. Energieabgabe ins öffentliche Stromnetz, Wärmepumpe, Balkonkraftwerk (Balkon-Solaranlagen) bis 800 Watt, Geothermie-Anlage, die mittels  Bohrung errichtet wurde bis 1 Mio € Solarthermie- und Flächengeothermie-Anlagen.
  • Haus & Grundbesitzer-Haft­pflicht: Versicherungsschutz als Haus- und Grundbesitzer für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
  • Gewässerschaden-Haft­pflicht: Versicherungsschutz für Heizöltank in der selbst genutzten Immobilie.
  • Bau­herren­haft­pflicht: Versicherungsschutz als Bauherren ohne Begrenzung der Bausumme bei selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Denn Sie sind für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich und haften für Schäden.
  • Vermieter von maximal vier vermieteten Eigentumswohnung/Garage sind umfangreich mit der Privat-Haft­pflicht abgesichert. Besitzen Sie noch mehr Immobilien, kann Ihr Haft­pflichtschutz einfach mittels Zusatzpakete erweitert werden.

Was der comfort-Haft­pflichtschutz noch so alles "kann"!

Eine Haft­pflichtversicherung ist dafür da, Schäden zu begleichen, die Sie gegenüber einem Dritten verursachen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, von denen Sie profitieren können, wie:

  • Ausgleich zur Neuwertregelung bei Beschädigung eigener Sachen, wenn ein anderer Haft­pflichtversicherer den Zeitwert bereits geleistet hat (bis 10.000 €).
  • Ihr Nachbar kümmert sich während Ihres Urlaubes um Ihre Hauskatze. Beim Füttern entläuft diese. Die Kosten für das Wiedereinfangen Ihres entlaufenden Tieres sind bis 10.000 € versichert.
  • Nachhaltiger als Neukauf: Mit Repair & Care wird dem Geschädigten bis zu 5.000 € über dem Zeitwert erstattet, wenn der Schaden repariert wird.
  • Nicht üblich, aber wichtig: Bei geliehenen E-Bikes sind Mietsachschäden und Verlust versichert.

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Individueller Haft­pflicht-Schutz mit Beratung

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Josef Kimmig
F B V - Partner

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