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Kundenmagazin 2020/02

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Februar 2020


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Josef Kimmig
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Besser früher als zu spät: Schutz für Schüler, Azubis und Studierende

BU-Schutz für Schüler

Wer braucht eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Spontan denkt man an Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und sich bereits ein gesichertes Einkommen erarbeitet haben. Dabei wird allzu leicht vergessen, dass gerade junge Menschen besonders auf finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft angewiesen sind. Kann ein junger Mensch nicht mehr arbeiten oder noch nicht einmal ins Berufsleben starten, weil er zu krank dafür ist, sind seine Zukunftsperspektiven mehr als düster.

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Einen Ausweg bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann sogar schon vor dem Start ins Berufsleben abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten bereits Schulkindern Versicherungsschutz. Hier wird eine Rente fällig, wenn das versicherte Kind über einen bestimmten Zeitraum schulunfähig ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Nach dem Ende der Schulzeit wird der Vertrag auf Wunsch als „normale“ BU-Versicherung fortgesetzt. Der frühe Abschluss bietet gleich mehrere Vorteile: Je jünger bei Vertragsabschluss, umso günstiger die Prämie. Zudem haben Kinder und Jugendliche meist noch keine gesundheitlichen Probleme oder Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung des Antrages führen könnten. Zudem gehören Kinder noch keiner Berufsgruppe an. Ein früher Abschluss sichert ihnen also ein besonders günstiges Beitragsniveau, weil keine Berufszuschläge erhoben werden.

  Existiert noch kein Vertrag, sollte spätestens bei Eintritt in das Berufsleben bzw. Studienbeginn eine BU-Versicherung abgeschlossen werden. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente erst nach 60 Monaten Versicherungszeit.

Woher kommt das Geld für den Vertrag? Eltern können zum Beispiel einen Teil des Kindergeldes zur Zukunftssicherung verwenden. So ist es auf jeden Fall gut angelegt. Auch Großeltern, Patentanten und Patenonkel oder Freunde der Familie können ihren Beitrag leisten. Steht der junge Mensch später mit beiden Beinen im Berufsleben, kann er den Beitrag mit eigenem Einkommen finanzieren. Weil dieser aufgrund des frühen Vertragsbeginns sehr günstig ist, bedeutet das in den meisten Fällen keine nennenswerte Belastung.


Worauf Sie bei der Auswahl der richtigen Schüler-BU achten müssen

Möchten Sie wissen, wie Sie einem jungen Menschen den Weg in eine finanziell sichere Zukunft ebnen?

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Wie Paare beim Versicherungsschutz sparen können

Valentinstag

Im Februar jährt sich der Valentinstag und viele Herzen finden zusammen oder versichern sich speziell am „Tag der Liebenden“ ihrer Liebe füreinander. Zukunftspläne werden geschmiedet und nehmen immer festere Formen an. Für viele Paare ist der gemeinsame Haushalt der erste große Schritt in der Beziehung – ob mit oder ohne Trauschein. Ist dieser Schritt gegangen, kommt dem Thema Versichern & Vorsorgen eine besondere Bedeutung zu. Verträge können zusammengelegt und damit bares Geld gespart werden.

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Die Finanzen können in einer Beziehung aber auch zum kritischen Thema werden! Mit ein paar Tipps lässt sich dieser Krisenherd jedoch entschärfen:

 Haushaltsbuch führen: Wenn nur ein Partner für alle im Haushalt anfallenden Anschaffungen aufkommt ist Streit vorprogrammiert. Ein Überblick über alle Ausgaben schafft Abhilfe und lässt Sparpotenziale schnell erkennen.  Individuelle Ausgaben: Auch in einer Beziehung stehen jedem Partner individuelle Wünsche zu. Planen Sie dafür ein festes Budget zur jeweils freien Verfügung ein.  Sparpotenziale nutzen: In einer Partnerschaft können Kosten reduziert werden. Zum Beispiel bei Versicherungen. Hierfür muss noch nicht einmal geheiratet werden. Es reicht ein gemeinsamer Haushalt.

 


Deutschland heiratet wieder gerne

[Diagramm]

 

 

Diese Versicherungen sollten Paare im Blick haben

Hausratversicherung: Aus zwei macht eins: Wer zusammenzieht, braucht nur noch eine Hausratpolice. Bevor aber voreilig gekündigt wird, sollten die Verträge miteinander verglichen werden. So kann das beste Preis-Leistungsverhältnis gefunden werden und den gemeinsamen Haushalt absichern. Haftpflichtversicherung: Für Paare genügt auch eine Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass beide im Vertrag eingetragen werden. Achtung: Bei Schäden, die ein Partner dem anderen zufügt, haftet die gemeinsame Haftpflichtversicherung dann nicht.

Risikolebensversicherung: Der Tod trennt jede Beziehung. Damit dem hinterbliebenen Partner oder der Familie nicht der finanzielle Ruin droht, empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung. Schon für geringe Beiträge lässt sich die finanzielle Absicherung sicherstellen.

Kfz-Versicherung: Paare teilen sich in der Regel nicht nur die Wohnung, sondern auch ein Auto. Der Name des Partners sollte darum in die jeweilige Kfz-Police miteingetragen werden, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.

 


Mehr Geld für die schönen Dinge im Leben

Wie Paare bei ihrem Versicherungsschutz sparen können, erkläre ich gern in einem persönlichen Gespräch.

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E-Roller, Mofas & Co.: Jetzt Versicherungs­kenn­zeichen erneuern

Moped-Kennzeichen

Wenn die Tage länger werden, knattert und surrt es wieder auf deutschen Straßen und Radwegen: Mofa- und Moped-Besitzer holen ihre „heißen Öfen“ wieder für eine Spritztour aus der Garage. Auch E-Roller erfreuen sich bei vielen Menschen steigender Beliebtheit – vor allem in Großstädten sorgen sie für den schnellen und flexiblen Transport von A nach B.

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Doch ohne Versicherungs­schutz muss das Zweirad in der Garage bleiben. Wer Gas geben möchte, braucht zwar keine Zulassung, jedoch eine Haftpflichtversicherung. Diese muss bis 1. März jeden Jahres neu abgeschlossen werden. Zur Kennzeichnung wechselt jährlich die Farbe des Versicherungs­kenn­zeichens. Für 2020 wird es schwarz sein.
 

Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

  Mofas und Mopeds mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  E-Roller die maximal 45 km/h fahren
  Quads und Trikes mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung ab 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h
  Segways mit elektronischem Antrieb, die maximal 20 km/h fahren
  Motorisierte Krankenfahrstühle
  Alte DDR-Mopeds und -Mofas mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h.
Voraussetzung: Sie wurden bereits vor dem 1. März 1992 versichert.

Was passiert, wenn man ohne gültiges Kennzeichen fährt?

Wer mit seinem E-Roller oder Mofa ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Die Strafen können schmerzhaft ausfallen und reichen von der Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Noch ärgerlicher: Verursachen Sie einen Unfall, müssen E-Roller- und Mofa-Besitzer ohne Versicherungsschutz für den gesamten Schaden alleine aufkommen – Schadensersatzleistungen inklusive.
 

Wo erhält man Versicherungskennzeichen?

Versicherungskennzeichen bekommt man schnell und unkompliziert bei jeder Versicherungsagentur. Viele Versicherer bieten die Kennzeichen mittlerweile online an: Nach wenigen Tagen befindet sich das Kennzeichen im Briefkasten und dem Fahrspaß steht nichts mehr entgegen.


Ob Moped, Mofa oder E-Roller

...ab März gelten nur noch schwarze Kennzeichen!

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Zahnzusatzschutz: Garantiert ein schönes Lächeln

Zahnzusatzversicherung

Weiße und gesunde Zähne sorgen für ein schönes Lächeln. Doch bei hochwertigem Zahnersatz und notwendigen Behandlungen durch den Spezialisten halten sich die gesetzlichen Krankenkassen vornehm zurück. Will man den finanziellen Eigenanteil nicht tragen, bleibt nur die Basisversorgung, bei der dem Patienten schnell das Lachen vergeht. Eine private Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zu den gesetzlichen Leistungen und lässt Ihnen alle Optionen auf die beste Versorgung Ihrer Zähne.

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Die Höhe des Eigenanteils hängt nicht nur von der Behandlung, sondern auch vom Wohnort ab. Ist ein Zahn beispielsweise irreparabel zerstört, muss dieser mit einer Krone ersetzt werden. Hier variiert der Eigenanteil je nach Bundesland zwischen 628 und 1.228 Euro.

 

Vom Patienten durchschnittlich zu zahlender Eigenanteil bei Zahnersatz und -kronen:

[Diagramm]

 

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den anfallenden Kosten lediglich mit einem Zuschuss in Höhe von 60 Prozent. Nur wer regelmäßig die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und diese in seinem Bonusheft vermerkt hat, kann diesen Zuschuss auf bis zu 75 Prozent steigern. Bezahlt wird von der Krankenkasse jedoch nur die Standardversorgung. Aufwändigere Wünsche, etwa ein Implantat statt einer Brücke, müssen die Patienten aus eigener Tasche bezahlen.

Bei der Wahl der passenden Versicherung spielt nicht nur der Preis eine Rolle. Wichtiger sind die Leistungspakete der Tarife. Übernimmt die Versicherung kieferorthopädische Leistungen? Werden Methoden zur Schmerzlinderung (Akkupunktur, Hypnose, Vollnarkose) bezahlt? Ist auch die regelmäßige Zahnreinigung im Versicherungsschutz inbegriffen? Das sind nur einige wichtige Bausteine, die vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geklärt werden sollten. Mit einem Tarifvergleich in einer unabhängigen Beratung sichern Sie sich einen Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.


Für ein sorgenfreies Lächeln

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